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Organschaft,Steuerbefreiung der Organgesellschaft

Ausgangsfall: Mandant A ist zu 100 % Gesellschafter der nicht (gewerbe-)steuerbefreiten inländischen A-Holding-GmbH. Diese ist wiederum 100 % Gesellschafterin einer gewerbesteuerbefreiten inländischen B-GmbH, die Pflegedienstleistungen erbringt (alle dafür notwendigen Voraussetzungen gem. § 3 Nr. 20e GewStG sind erfüllt). Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag zwischen beiden GmbHs sowie eine ertragsteuerliche Organschaft. Die (gewerbe-)steuerbefreite B-GmbH führt einen Gewinn in Höhe von 100.000 € an die nicht (gewerbe-)steuerbefreite A-Holding-GmbH ab. Fragen: 1) Besteht eine Gewerbesteuerpflicht auf Ebene der Tochter-GmbH? 2) Besteht eine Gewerbesteuerpflicht auf Ebene der A-Holding-GmbH im Rahmen der Gewinnabführung? 3) Greift die Hinzurechnungsvorschrift gem. § 8 Nr. 5 GewStG ähnlich wie bei einer Gewinnausschüttung? 4) Ist in dieser Konstellation Gewerbesteuer durch eine der Gesellschaften (A-Holding-GmbH oder Tochter-GmbH) zu bezahlen?
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