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Erweiterte Kürzung,Ausschließlichkeit,Übertragungszeitpunkt

Unser Mandant ist eine Immobilien-GmbH, die als einzige Geschäftstätigkeit ein einziges Mehrfamilienhaus vermietet. Dieses ist im März 2022 durch Notarvertrag verkauft worden, jedoch sind bisher einzelne Bedingungen des Vertrags nicht erfüllt, wodurch weder Kaufpreis fällig/gezahlt ist noch Übergang des wirtschaftlichen Eigentums stattgefunden hat. Frage: Kann durch einen schnellen Ankauf einer vermieteten Immobilie die erweiterte Kürzung für Grundbesitzunternehmen für 2022 gerettet werden? Welches Kriterium ist für die zeitliche Ausschließlichkeit maßgeblich? – Datum notarieller Kaufvertrag oder – Übergang des wirtschaftlichen Eigentums (Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten) oder – Eintragung ins Grundbuch?
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