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KV-Beiträge durch AG,Sachbezüge,Freigrenze,§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG

Ein Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) möchte einen Vertrag über eine betriebliche Krankenversicherung für die Angestellten abschließen und dementsprechend die Beiträge übernehmen (arbeitgeberfinanziert). Nun stellt sich folgende Frage: Können die Beiträge als Sachzuwendung mit max. 50 € mtl. bewertet werden? Was ist, wenn ein Arbeitnehmer über die 50 € kommt? Kompletter Betrag steuer- und svpflichtig?
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