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Entgelt von dritter Seite,Hundegeld

Mandant A ist als natürliche Person der Kommanditist der A-Spedition in Rechtsform einer GmbH & Co. KG. Der A ist daneben der Gesellschafter einer Beteiligungs-GmbH, die an der B-Spedition GmbH zu 100 % beteiligt ist. Die A-Spedition zahlt für einen leitenden Angestellten Herrn M der B-Spedition einen Jochen-Schweizer-Gutschein in Höhe von 529 €. Stellt dies bei der A-Spedition eine Betriebsausgabe dar bzw. muss die B-Spedition bzw. der Angestellte M den Gutschein als geldwerten Vorteil versteuern? Unabhängig davon erledigt die A-Spedition unter anderem Luftfracht für ihre Kunden. Der Mitarbeiter Herr S der A-Spedition hat einen Sprengstoffspürhund, der die Luftfracht vor der Versiegelung kontrolliert. Die A-Spedition als Arbeitgeber möchte dem Mitarbeiter S dessen Kosten (Hundekranken- und Haftpflichtversicherung jährlich ca. 1.400 € und Futterkosten monatlich ca. 70 €) zum größten Teil erstatten. Eigentümer des Hunds ist der Mitarbeiter; auf ihn sind alle Rechnungen und Versicherungen ausgestellt. Der Hund wird wohl nicht privat genutzt im Sinne des Steuerrechts. Sind diese Kostenerstattungen an den Mitarbeiter Betriebsausgaben der A-Spedition bzw. steuerfreie Zahlungen an den Mitarbeiter? Eine kurze Antwort bzw. Fundstelle genügt selbstverständlich.
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