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Mitarbeiterrabatt,Sachbezug nach § 8 Absatz 2 EStG

Ein Lebensmitteleinzelhändler gewährt seinen Mitarbeitern bereits jährlich einen Rabatt (Einkaufsgutschein) in Höhe des Freibetrags von § 8 Abs. 3 EStG, d.h. in Höhe von 1.080 €. Nun will der Arbeitgeber (Lebensmitteleinzelhändler) zusätzlich seinen Mitarbeitern monatlich einen Mitarbeiterrabatt in Höhe von 10 % auf ihren Einkauf gewähren, allerdings nur bis zu einem maximalen Einkaufswert von 500 € = 10 % = 50 € Rabatt. Fällt dieser Rabatt unter den Sachbezug nach § 8 Abs. 2 EStG? Einkäufe, welche die monatliche Grenze von 500 € überschreiten, werden nur mit den bisherigen 4 % Mitarbeiterrabatt berechnet. Falls ja, gilt dieser 10%ige Rabatt für Einkäufe bis 500 € pro Monat dann auch bei Einkäufen bei einem bestimmten kooperierenden Lebensmitteleinzelhandel? (Beispiel: Zwei Geschwister (Bruder und Schwester) betreiben jeweils einen Lebensmitteleinzelhandel und vereinbaren, dass die Mitarbeiter des Bruders den Rabatt auch beim Einkauf im Lebensmittelgeschäft der Schwester erhalten und umgekehrt). Aus unserer Sicht gilt diese Regelung für alle bestehenden Arbeitsverträge, auch wenn diese z.B. wegen der Elternzeit ruhen, nicht jedoch für Rentner.
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