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Notstandsbeihilfen,private Arbeitgeber

Sehr geehrte Damen und Herren, unser Mandant ist kleiner Unternehmer mit mehr als 5 Arbeitnehmern. Bei einer Arbeitnehmerin hatte der Ehemann einen schweren Unfall und kann seiner beruflichen Tätigkeit nicht mehr nachgehen (ist erblindet). Nun gibt es die Regelung, dass der Arbeitgeber eine steuerfreie Beihilfe von 600 € zahlen darf. Ein Kleinbetrieb verfügt jedoch nicht über eine Unterstützungskasse, daher die Frage, wie die Regelungen in R 3.11 Abs. 2 EStR zu verstehen sind. Muss der Arbeitgeber vorher wirklich eine Unterstützungskasse gründen? Wie läuft dies in der Praxis ab? Müssen irgendwelche Vereinbarungen mit allen Arbeitnehmern geschlossen sein oder darf der Arbeitgeber frei in dieser Notlage den Steuerfreibetrag nutzen? Welche Nachweise sind gefordert? Vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Frank Hilmes
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