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Arbeitslohn,Homeoffice,Überlassung

Guten Tag, Sachverhalt: Arbeitnehmer A ist angestellt bei der B-GmbH und übt seine Tätigkeit gemeinsam mit einem weiteren Arbeitnehmer in seinem Arbeitszimmer in seinen privaten Wohnräumen aus. A vermietet das Arbeitszimmer für EUR 300,- im Monat an die B-GmbH. Abwandlung: Wie der Ausgangsfall, aber das Bruttogehalt des A wird seit Beginn der Vermietung des Arbeitszimmers um EUR 300,- im Monat gemindert. Fragen: - Wie ist die Vermietung des Arbeitszimmers an die B-GmbH lohnsteuerlich zu beurteilen? - Um welche Einkunftsart handelt es sich bei A? - Ist die Gehaltsumwandlung möglich? - hat die Zahlung der Miete separat zu erfolgen? - wie ist der Sachverhalt in der Lohnabrechnung zu berücksichtigen? Freundliche Grüße Burkhard Küpper
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