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Korrektur,Gehaltsabrechnung,Verschulden

Sachverhalt: Mitarbeiterin hat zwei Beschäftigungen, eine davon liegt innerhalb der Midijob-Grenze und wurde versehentlich seit Januar bis August fälschlicherweise als Midijob berechnet, obwohl durch beide Beschäftigungen kein Midijob vorliegt. Nun soll die Korrektur erfolgen und dieser Betrag wird in einer Summe dem Arbeitnehmer belastet. Der Arbeitgeber möchte diese Einmalbelastung übernehmen. Fragestellung: 1. Besteht die Möglichkeit diese Beiträge aus den Nachberechnungen der Vormonate als Sachbezug zu übernehmen und paschal zu besteuern nach § 37b EStG? 2. Könnte die Summe als Nettobezug auf das Brutto hochgerechnet einmalig in der Lohnabrechnung erfasst werden? 3. Gibt es andere Möglichkeiten diesen Fehler zu korrigieren, ohne dass dies für den Mitarbeiter finanziell eine Belastung darstellt? D.h. dass der Arbeitgeber den Betrag einmalig übernimmt, wenn ja, welche Normen kämen hier in Frage? 4. Wie sieht die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung aus?
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