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Fitnessstudiomitgliedschaft,Zahlung der Beiträge durch Arbeitgeber,Sachbezugsfreigrenze

Unsere Mandantin ist eine GmbH. Die GmbH beschäftigt 20 Mitarbeiter. Unsere Mandantin möchte die Gesundheit der Mitarbeiter fördern und somit die Beträge für das Fitnesstudio übernehmen oder selbst einen Vertrag für die Mitarbeiter mit dem Fitnessstudio abschließen. „Können unsere Mitarbeiter sich im Fitnessstudio anmelden, und wir zahlen das monatlich als steuerfr. Sachzuwendung? Ich möchte ungern selbst einen Vertrag mit dem Studio eingehen, weil wenn die Leute kündigen, können wir den Vertrag auch kündigen.“ Nun stellt sich die Frage, wie beide Optionen lohnsteuerlich zu würdigen sind? Welche Möglichkeiten bestehen hierbei, und worauf ist zu achten? Gibt es alternativ Möglichkeiten, so dass die Ausgabe möglichst betrieblich abgesetzt wird und lohnsteuerfrei oder ggf. pauschal versteuert wird?
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