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§ 3 Nr. 16 EStG,§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG

Meine Mandantin, eine inländische GmbH, beschäftigt moldawische Arbeitnehmer. Es sollen im Rahmen der doppelten Haushaltsführung steuerfreie Familienheimfahrten erstattet werden. Reicht es aus, wenn uns eine Bestätigung vorliegt, dass der Arbeitnehmer an seinem Wohnort eine Hauptwohnung mit eigenem Hausstand unterhält und dort sein Lebensmittelpunkt ist? Oder benötigen wir weitere Unterlagen, wie Mietvertrag oder einen Grundbuchauszug bei Eigentum?
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