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Elstam,Abruf,unterblieben

Ein GmbH GF rechnet seine Löhne selbst über www.lohn-programm.de ab und nutzt dabei die Variante ohne Elster-Übermittlung. Für sein eigenes Gehalt hat er keine Abfrage der ELSTAM vorgenommen und dies wird nun im Rahmen einer Lohnsteuerprüfung moniert. Kann dies noch durch eine nachträgliche Abfrage geheilt werden und somit die im Rahmen einer Lst-Prüfung angekündigte nachträgliche Versteuerung nach Steuerklasse 6 verhindert werden? Falls nicht, kann die Nachholung der Versteuerung auf die ESt-Veranlagung verlagert werden?
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