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Reisekosten Arbeitnehmer,Steuerfreier Fahrtkostenersatz,§ 3 Nr. 16 EStG

Der Arbeitgeber möchte seinen Arbeitnehmern für die mit dem privaten Pkw getätigten Dienstreisen eine Kilometerpauschale erstatten. Diese soll jedoch höher als 0,30 € pro Kilometer sein, nämlich 0,50 € pro Kilometer. Fragen: Unterliegt die Erstattung dann insgesamt der Lohnsteuer und Beitragspflicht in der Sozialversicherung? Oder ist lediglich der 0,30 € pro Kilometer übersteigende Betrag lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig?
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