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Abfindung Pensionszusage,Besteuerung Arbeitgeber,Auszahlung durch Rückdeckungsversicherung

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bitte ich um Klärung meiner Fragen zu folgendem Sachverhalt: Einer Mitarbeiterin wurde von ihrem Arbeitgeber (GmbH) vor vielen Jahren eine Pensionszusage erteilt. Diese wurde über eine Rückdeckungsversicherung abgesichert (monatliche Auszahlung der künftigen Pensionsansprüche). Es erfolgte nun eine Änderung der Pensionszusage in der Form, dass das Versorgungskapital bei Renteneintritt in einem Betrag auszuzahlen ist. Der GmbH wurde aber gleichzeitig das Wahlrecht eingeräumt, die Ansprüche aus der Rückdeckungsversicherung (allerdings dann mit monatlicher Auszahlung) "an Erfüllungs statt" an die Mitarbeiterin abzutreten. Das Wahlrecht wird von der GmbH ausgeübt, d. h. monatliche Auszahlung an die Mitarbeiterin direkt von der Rückdeckungsversicherung. Mit der Abtretung der Forderung liegt bei der Mitarbeiterin zugeflossener Arbeitslohn vor, der entsprechend dem Lohnsteuerabzug zu unterwerfen ist. Fragen: Von Seiten der Rückdeckungsversicherung erfolgt aufgrund der Abtretung eine monatliche Zahlung direkt an die Mitarbeiterin. Sind diese monatlichen Zahlungen nochmals zu versteuern? Wenn nein, was passiert, wenn die monatlichen Zahlungen möglicherweise irgendwann das Versorgungskapital übersteigen? Wie ist das ganze sozialversicherungsrechtlich zu sehen? (Zufluss Versorgungskapital mit Abtretung/Zufluss der monatlichen Zahlungen) Zur Info: Zu diesem Sachverhalt habe ich bereits am 22.08.2023 eine Anfrage gestellt, allerdings noch unter anderen Annahmen.
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