Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

ELSTAM,Haftung,Arbeitgeber

Wir haben ein Mandat übernommen, bei welchem im Rahmen der Lohnabrechnung versäumt wurde, die Elstam-Daten der Arbeitnehmer abzurufen. Der Lohnsteuerabzug erfolgte mit denen von den Arbeitnehmer vorgelegten Lohnsteuerabzugsmerkmalen, welche laut dem zuständigen LSt-Prüfer auch zutreffend sind. Trotzdem wurde aufgrund des formalen Mangels (= nicht erfolgter Abruf der Elstam-Daten) unser Mandant als Arbeitgeber für einen pauschal ermittelten LSt-Betrag mit Haftungsbescheid in Anspruch genommen. Aus unserer Sicht dürfte nach Ablauf des entsprechenden Kalenderjahres des LSt-Zeitraums nur eine Haftung in Betracht kommen, wenn durch den nicht erfolgten Elstam-Abruf auch tatsächlich ein zu geringer LSt-Abzug erfolgt wäre. Haben Sie hier eine Einschätzung?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen