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R 19.7 LStR,Berufliche Fort- oder Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers,§ 19 EStG

Mandant B (GmbH) beschäftigt unter anderem eine Auszubildende (A) im zweiten Lehrjahr. A wird im Juli 2023 über ein Erasmus-Programm zu einem dreiwöchigen Auslandspraktikum nach Malta freigestellt. Mandant A würde hierzu gerne die Eigenbeteiligung von 300 € übernehmen. Dieser Betrag wurde von A bereits beglichen. Fraglich ist nun, ob die 300 € steuerfrei ausbezahlt werden können? Falls ja, welche Aufzeichnungspflichten müssen erfüllt werden?
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