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Unfallkosten,Erstattung durch Arbeitgeber

Der Vertriebsmitarbeiter einer GmbH-Mandantin konnte an einem Tag seinen Betriebs-Pkw nicht nutzen, fuhr daher mit seinem privaten Pkw und hatte mit diesem einen Unfall, der angabegemäß vom Mitarbeiter nicht verhindert werden konnte, und zum Unfallgeschehen trug er auch nichts bei. Der Unfallverursacher war geflüchtet und nicht zu ermitteln. Der Mitarbeiter regulierte den Schaden von ca. 3.500 € über seine Versicherung und fordert von der Arbeitgeberin Schadensersatz in Höhe seiner Selbstbeteiligung und der Kosten der Höhereinstufung der Schadensfreiheitsklasse. Die Mandantin möchte den Schadensersatz steuerfrei auszahlen. Ist diese Rechtsauffassung korrekt?
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