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Arbeitgeber,Übernahme,Studiengebühr

Guten Tag, wir möchten eine Steuerfachangestellte einstellen. Sie studiert neben her und wir möchten gerne (wie der Arbeitgebern davor) die Studiengebühren übernehmen. Es handelt sich meiner Ansicht nach um eine berufliche Fort- und Weiterbildung. Keine Erstausbildung, berufliche Veranlassung gegeben und die Einsatztätigkeit in unserem Betrieb wird erhöht. Die Angestellte selbst ist Vertragspartnerin. Laut Richtlinien ist die Zahlung der Gebühren steuer- und sv frei, wenn die Übernahme vorab d.h. vor Vertragsabschluss schriftlich zusagt wurde. Das können wir ja nicht, da das Studium schon läuft. Wie ist das lohnsteuerlich und svrechtlich zu werten? Vielen Dank.
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