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Firmenwagen,Privates Nutzungsverbot,§ 8 EStG

Meine Mandantin hat von ihrem Arbeitgeber für ihre Tätigkeit (Kundenbesuche) ein Kfz zur beruflichen Nutzung zur Verfügung. Sie nutzt dieses Kfz ausschhl. beruflich. Sie besitzt ein privates Fahrzeug, das sie für ihre Privatfahrten nutzt. Das vom Arbeitgeber gestellte Fahrzeug steht über Nacht und am Wochenende bei ihr zu Hause. Zum Firmensitz fährt sie ca. 2 bis 3 mal im Monat. Frage: Wenn der Arbeitgeber mit ihr eine schriftliche Vereinbarung trifft, dass sie dieses Kfz nicht privat nutzen darf, ist dies ausreichend, um eine Versteuerung der Privatnutzung zu vermeiden? Oder muss sie als Nachweis, dass keine private Nutzung erfolgt, ein Fahrtenbuch führen?
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