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Dienstrad,Nutzung,Übereignung

Der Mandant möchte dem AN eine Gehaltserhöhung (keine Umwandlung) in Form eines Dienstfahrrads gewähren, dieses aber nicht leasen, sondern kaufen. Wie, frühestens wann (es gibt ja hier im Gegensatz zum Leasing kein fixes Laufzeitende, z.B. nach 36 Monaten) und zu welchen Konditionen kann der AG dem AN ein Angebot für eine Übernahme des Rads unterbreiten, und wie ist alles aus lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlicher Sicht zu werten?
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