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Wohnraumgestellung,Wohnung,Unterkunft,mehrere AN,§ 8 Abs. 2 EStG

Hallo liebes Deubner-Team, unser Mandant möchte gerne eine möblierte Wohnung anmieten welche er 2 seiner Mitarbeiter zur Verfügung stellen möchte. Die beiden Mitarbeiter sind wohnhaft in Frankfurt und sollen von Montags bis Freitags hier in Bonn dann in der zur Verfügung gestellten Wohnung wohnen. Ein Arbeitnehmer wird die Wohnung 3 Tage in der Woche nutzen und der andere Arbeitnehmer 2 Tage. Unsere Frage hierzu wäre welcher Geldwerter Vorteil würde hierdurch entstehen?
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