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Sachbezugswerte,Unentgeltliche Wertabgabe,Wahlrecht

OHG besteht aus drei Gesellschafterinnen (Geschäftszweck: Restaurant und Hotel): Gesellschafterin 1 ist verheiratet – Ehemann ist lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig in der OHG beschäftigt. Gesellschafterin 2 hat einen Sohn, der mit ihr zusammen in räumlicher Nähe zum Restaurant/Hotel wohnt (also auch mit verpflegt wird). Frage 1: Muss die freie Verpflegung für die beiden Familienangehörigen zwingend über den Lohn abgerechnet werden oder besteht die Möglichkeit/ein Wahlrecht, wie für die beiden Gesellschafterinnen diese über die unentgeltlichen Wertabgaben zu verbuchen? Frage 2: Wenn die Möglichkeit der unentgeltlichen Wertabgabe nicht besteht, ist es möglich, die freie Verpflegung pauschal zu versteuern, um im Falle des Minijobbers nicht in die Sozialversicherungspflicht zu rutschen?
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