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Lohnsteuer,Geldwerter Vorteil,Pkw-Nutzung

Der Mandant führt eine Praxis an verschiedenen Standorten für Psychotherapie. Dabei beschäftigt er rund 22 Mitarbeiter. Um nun die verschiedenen Standorte mit Material (Büromaterial, Getränke, Kaffee etc.) für die Mitarbeiter bzw. PatientInnen auszustatten, wurde ein sog. Poolfahrzeug angeschafft. Dabei handelt es sich um einen gebrauchten Dacia Sandero mit Anschaffungskosten in Höhe von rund 7 T€. Dieses Fahrzeug wird vor allem von einzelnen MitarbeiterInnen genutzt, um Versorgungsfahrten zu den verschiedenen Standorten durchzuführen. Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen, um eine private Kfz-Nutzung durch die MitarbeiterInnen bzw. den Praxisinhaber auszuschließen?
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