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Kost und Logis,Freie Unterkunft,§ 8 EStG

Der Arbeitgeber ist pflegebedürftig und stellt eine Pflegekraft als Arbeitnehmerin ein. Die Arbeitnehmerin bewohnt eine Einliegerwohnung des Arbeitgebers. Eine Miete zahlt die Arbeitnehmerin hierfür nicht. Die übliche Miete für die Wohnung wäre EUR 600. Die Arbeitnehmerin hat daneben an ihrem Heimatort im europäischen Ausland eine Eigentumswohnung. Diese steht ihr jederzeit zur Verfügung und ist weder vermietet noch aufgegeben. Grundsätzlich sind die Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung gegeben. Nach meinem Verständnis könnte der Arbeitgeber Miet-/Wohnungskosten für eine Zweitwohnung im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung steuerfrei erstatten. Fragestellung: 1. Muss für die gestellte Wohnung in diesem Fall ein steuer- und sv-pflichtiger Sachbezug erfasst werden, oder entfällt dieser aufgrund der doppelten Haushaltsführung? 2. Würde es einen Unterschied machen, wenn die Pflegekraft im Haushalt der Arbeitnehmerin nur ein Zimmer bewohnt?
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