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Fahrtkosten,Steuerbefreiung

Ein Arbeitgeber zahlt seinen Mitarbeitern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn einen Fahrtkostenzuschuss in Höhe von 49 € (Deutschlandticket). Diesen Fahrtkostenzuschuss behandelt der Arbeitgeber in voller Höhe (49 €) lohnsteuerfrei gem. § 3 Nr. 15 EStG (und auch sozialversicherungsfrei). Ein Mitarbeiter fährt mit dem Fahrrad zur Arbeit. Auch diesem Mitarbeiter möchte der Arbeitgeber einen Fahrtkostenzuschuss in derselben Höhe wie den anderen Mitarbeitern (49 €) zukommen lassen. Tatsächlich entstandene Fahrtkosten kann dieser Mitarbeiter seinem Arbeitgeber nicht nachweisen. Frage: Kann der Arbeitgeber allen seinen Mitarbeitern den Fahrtkostenzuschuss in Höhe von 49 € steuer- und sozialversicherungsfrei gewähren?
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