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Erste Tätigkeitsstätte,Reisekosten

Meine Mandanten, GmbH mit Sitz in Mülheim, möchten den Arbeitsvertrag mit einem Mitarbeiter ändern. Bisher war der AN nur im Homeoffice tätig und musste einmal im Monat nach MH an den Firmensitz kommen. Nun soll der Vertrag wie folgt geändert werden: „Der Arbeitsort ist Mülheim. Im Rahmen der Erbringung der Arbeitsleistung kann eine Tätigkeit an verschiedenen Orten erforderlich sein. Die Arbeitsleistung ist grundsätzlich in Mülheim und im Homeoffice zu erbringen. Alle zwei Wochen ist zur Zeit mindestens die Anwesenheit der Arbeitnehmerin im Büro in Mülheim für vier aufeinanderfolgende Tage verpflichtend. Die Kosten der An- und Abreise nach Mülheim und die Unterbringung sowie die Verpflegungsmehraufwendungen übernimmt der Arbeitgeber.“ Ich benötige für meine Mandanten eine kurze Erläuterung der steuerlichen Folgen dieser neuen Regelung mit Blick auf die erste Tätigkeitstätte und die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber!
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