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SV,Einmalzahlung

Meine Mandantin war eine ärztliche Gemeinschaftspraxis, die in eine MVZ-GmbH umgewandelt wurde. Nach der Umwandlung verkauften die Gesellschafter ihre Gesellschaftsanteile an eine Krankenhaus-GmbH und lobten ihren Angestellten eine Prämie aus. Bedingung dieser Prämienauslobung war, dass diese Angestellten nach drei Jahren immer noch in der MVZ-GmbH beschäftigt waren. Diese Auslobung beruhte auf einem Passus in dem Kaufvertrag, der die Kaufpreishöhe von dem fortgeführten Umsatz und Gewinn abhängig machte. Diese Umsatz- und Gewinnfortführung war nur möglich, wenn die Mitarbeiter die Praxis wie gewohnt fortführen würden. Über die Höhe dieser Prämie wurde in der Schlussbilanz der MVZ-GbR eine Rückstellung gebildet, die den Gewinn des letzten Geschäftsjahres vor der Umwandlung entsprechend gemindert hat. Die dreijährige Verweildauer ist verstrichen und die früheren Gesellschafter der MVZ-GbR wollen und werden nun die versprochenen Prämien an ihre früheren Mitarbeiter auszahlen. Ich möchte Sie um einen Hinweis bitten, wie die lohnsteuerrechtliche, aber auch die sozialversicherungsrechtliche Abwicklung dieser Prämienauszahlung abzuwickeln ist. Die früheren Mitarbeiter, die jetzt eine Premiere erhalten, sind immer noch bei der MVZ-GmbH angestellt. Ich möchte deshalb die Prämie mit der Lohnsteuerklasse VI als Einmalbezug über die alte MVZ-GbR abrechnen und die Rückstellung auflösen. Aber wie verfahre ich mit der Sozialversicherung? Teile der Mitarbeiter lagen auch bereits zur Zeit der alten MVZ-GbR über der Sozialversicherungsgrenze und liegen auch im gegenwärtigen Beschäftigungsverhältnis mit der MVZ-GmbH über dieser Sozialversicherungsgrenze. Einige Mitarbeiter lagen damals darunter und liegen auch heute noch darunter. Für welchen Zeitraum muss die Lohnsteueranmeldung, aber noch wichtiger die Sozialversicherungsanmeldung abgegeben werden? Für den letzten Monat der alten MVZ-GbR (dies war der März 2020) oder den aktuellen Monat der Auszahlung (dies wird der April 2023 sein)?
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