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E-Bike-Überlassung an einen Arbeitnehmer,geldwerter Vorteil bei der Veräußerung des E-Bikes,Pauschale Besteuerung

Ich habe eine Mandantin (OHG), einen E-Bikehandel, die einem Angestellten ein E-Bike über Jobrad überlässt, mit Entgeltumwandlung. Das E-Bike kommt aus dem Bestand der Firma und hat eine UVP i. H. v. € 4.899,00. Der Kaufpreis an die Leasingfirma beträgt € 2.999,00 (Differenz € 1.900,00). Der Sachbezug wird mit dem UVP berechnet, aber ist der niedrigere Kaufpreis ein geldwerter Vorteil beim Arbeitnehmer? Und falls ja, zu welchem Zeitpunkt?
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