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ESt/LSt/USt,Betriebsveranstaltungen

Sachverhalt: Die natürliche Person C mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland unterhält 2 Gewerbebetriebe (EU1 und EU2) sowie ein V+V-Objekt (V+V 1). Des Weiteren bestehen folgende Beteiligungsverhältnisse: Unmittelbare Beteiligungen des C: T-GmbH (100 %), C-GmbH & Co. KG (100 %, Kommanditist) im Sonderbetriebsvermögen bei der C-GmbH & Co. KG: V+V Objekt 2 (V+V 2) und Anteile MP-GmbH (100 %) unmittelbare Beteiligungen der C-GmbH & Co. KG: I-GmbH (100 %) Unmittelbare Beteiligungen der I-GmbH: Immo-GmbH (100 %), A-GmbH (100 %) Unmittelbare Beteiligungen der Immo-GmbH: C-GmbH & Co. KG (0 % - Komplementärin) Die A-GmbH erbringt in der Regel nur umsatzsteuerfreie Leistungen. Die A-GmbH veranstaltet 2 x jährlich Betriebsveranstaltungen für die Mitarbeiter der A-GmbH, der MP-GmbH, der T-GmbH und des EU 1. Dabei verauslagt die A-GmbH erst alle Kosten und berechnet diese anschließend anteilig (tatsächliche Teilnehmer pro Unternehmen) an die MP-GmbH, die T-GmbH und das EU 1 weiter. Die Mitarbeiter bringen in der Regel ihre Familienmitglieder mit zu den Betriebsveranstaltungen. Es fallen Kosten für Catering, Musik und eine Tombola an. Bei der Tombola werden Gutscheine im Wert von 10 €, 25 €, 30 €, 50 €, 100 €, 150 € und 250 € verlost. Die Gutscheine können bei der örtlichen Bäckerei,dem Supermarkt, der Eisdiele, dem Italiener etc. sowie bei dm und Amazon eingelöst werden. Fragen: - welche lohnsteuerlichen Auswirkungen ergeben sich durch die Betriebsveranstaltungen? - wie sind die Kosten für die Tombola-Gutscheine steuerlich zu behandeln? - können die Gutscheine, die den Wert von 50 € nicht überschreiten als steuerfreier Sachbezug (Freigrenze 50 €) behandelt werden? - welche Kosten sind in die Berechnung des 110 €-Freibetrags mit einzubeziehen? - sind die Kosten für die Gutscheine in die Gesamtkosten mit einzubeziehen? - wie hat die Weiterberechnung der Kosten zu erfolgen? Werden die Kosten für die Gutscheine je tatsächlichem Gewinner aufgeteilt oder insgesamt auf die Teilnehmer der Veranstaltung? - handelt es sich bei der Weiterberechnung der Kosten grundsätzlich um eine umsatzsteuerpflichtige Leistung? Und kann die Vorsteuer aus den Eingangsrechnungen gezogen werden? - Wie verhält es sich, wenn es sich um eine umsatzsteuerliche Organschaft handelt? Freundliche Grüße Burkhard Küpper
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