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Minijobber,Abwälzung der Pauschalsteuer,§ 19 EStG

Unser Mandant wälzt die Pauschalsteuer von 2 % der Minijobber auf die Arbeitnehmer ab. Diese Regelung ist entsprechend im Arbeitsvertrag festgehalten. Jetzt haben sich diesbezüglich folgende Rückfragen ergeben: 1. Welche Vorausetzungen müssen für die Abwälzung gegeben sein? 2. Wenn die Abwälzung Bestandteil des Arbeitsvertrags ist, kann der Arbeitnehmer diesem Passus nachträglich widersprechen und das Geld zurückfordern?
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