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Lohnsteuer-Anmeldung,ELStAM

Ein Geschäftsführer einer GmbH ist im Jahr 2007 aus der GmbH ausgeschieden, im Jahr 2023 erhält dieser noch ein baV - die Auszahlung erfolgt an die GmbH, welche den Betrag zeitnah an den ehemaligen Geschäftsführer weitergeleitet hat. Wir haben unverzüglich beim zuständigen Finanzamt eine Anzeige gem. § 41c (4) EStG gestellt und den ehemaligen Mitarbeiter daraufhingewiesen, dass er die Versteuerung selbst vornehmen muss. Lt. Auskunft des zuständigen Finanzamt ist eine solche Haftungsfreistellung nicht möglich und die GmbH wäre verpflichtet, von dem ehemaligen Arbeitnehmer zum aktuellen Zeitpunkt eine Lohnabrechnung mit den aktuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen zu erstellen. Ist das richtig?
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