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Dienstwagen,Fahrten Wohnung 1. Tätigkeitsstätte

Das Büro zieht von Mülheim nach Leverkusen. Die Mitarbeiterin wohnt in Dortmund. Da die Strecke jetzt nun deutlich weiter ist, soll die Mitarbeiterin zukünftig Home-Office an zwei Tagen in der Woche machen können. Ist es möglich, dass Sie neben der regulären 1% Privatversteuerung nur für die 2 Tage die 0,0002 % versteuern, anstatt für 5 Tage die 0,003%? Muss hierfür ein Fahrtenbuch geführt werden? Ist ein Nachtrag zum Arbeitsvertrag ausreichend? Müssen Aufzeichnungen geführt werden?
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