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Direktversicherung,Rückgängigmachung der Pauschalbesteuerung,Besteuerung bei Auszahlung

Der Arbeitnehmer einer Firma hat im Dezember 2006 eine Direktversicherung abgeschlossen. Der Arbeitgeber hat hierfür fälschlicherweise 20 % pauschale Lohnsteuer abgeführt. – Wie lange kann die Steuer vom Finanzamt rückwirkend zurückgefordert werden? – Der Arbeitgeber hat in Höhe der nicht rückzahlbaren Lohnsteuer einen Schaden erlitten. Hat der Arbeitnehmer durch die pauschale Versteuerung einen steuerlichen Vorteil bei Auszahlung der Versicherung? In welcher Höhe?
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