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Reisekostenerstattung,Gesellschafter-Geschäftsführer,§ 19 EStG

Der Arbeitgeber zahlt seinen Mitarbeitern und seinen geschäftsführenden Gesellschaftern Verpflegungsmehraufwendungen für die Tätigkeit außerhalb der Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte in Höhe der steuerfreien Beträge nach § 9 Abs. 4a S. 3 Nr. 1-3 EStG in Verbindung mit § 3 Nr. 16 EStG. Zusätzlich werden 100 % Verpflegungsmehraufwendungen ausgezahlt und nach § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 EStG pauschal vom Arbeitgeber mit 25% versteuert. Es werden monatlich ordnungsgemäße Aufzeichnungen geführt und die Auszahlung über die Lohnabrechnung abgewickelt. Im Dienstvertrag der Geschäftsführer lautet die Regelung wie folgt: Aufwendungsersatz: Der Geschäftsführer erhält von der Gesellschaft Aufwendungen und Spesen gegen Belegnachweis und/oder im Rahmen der steuerlich zulässigen Pauschsätze ersetzt. Frage: Sind die die Zahlungen der Verpflegungsmehraufwendungen an den Gesellschafter-Geschäftsführer ebenso zu behandeln, wie bei den sonstigen Arbeitnehmern (d.h. steuerfrei bzw. pauschale Versteuerung) oder sind hier Besonderheiten zu beachten? (Verweis auf die BFH-Urteile vom 19.03.1997 BStBl II S. 577 und vom 27.03.2001, BStBL II S. 655 laut denen dem Gesellschafter-Geschäftsführer keine steuerfreien Zahlungen von Zuschlägen für Sonntags- Feiertags- und Nachtarbeit nach § 3b EStG zusteht). Danke
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