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umgekehrtes Arbeitgeberdarlehen,Arbeitslohn von dritter Seite

Es liegt eine Konzerngesellschaft (Muttergesellschaft: GmbH & Co. KG) mit 15 Tochtergesellschaften (GmbHs) vor. Ziel ist es, das Eigenkapital des Konzerns zu stärken. Dies soll durch die Vergabe von Darlehen der Mitarbeiter an eine der Tochtergesellschaften erfolgen. Den Mitarbeitern wird ein attraktiver Zinssatz in Höhe von 7% angeboten. Somit liegt die Verzinsung über der Marktüblichkeit (hier wird von einer Marktüblichkeit in Höhe von 3% ausgegangen). Meines Erachtens stellt der zu hohe Zinsanteil in Höhe von 4% steuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn dar. Daher wird überlegt, die Darlehen über eine andere Gesellschaft abzuwickeln und diese in einem zweiten Schritt an den Konzern weiterzuleiten: Es wird ein Darlehensvertrag zwischen einer neu gegründeten außenstehenden Gesellschaft (keine Konzernzugehörigkeit) mit anderen Gesellschaftern (z.B. Mitarbeitern) und dem jeweiligen Mitarbeiter mit dem Verwendungszweck der Kapitalstärkung des Konzerns geschlossen. Die Gesellschaft leitet die erhaltenen Gelder an den Konzern in Form von Mezzanine-Kapital weiter. Wird diese Variante als Umgehungstatbestand angesehen?
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