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BetrAV,Abfindung,Versorgungsbezug

Unser Mandant (Betrieb abgemeldet im Jahr 2021) soll einer ehemaligen Mitarbeiterin eine Abfindung für die betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse) zahlen. Mit der Auszahlung des Abfindungsbetrags sind alle Ansprüche der Zusage abgegolten. Wie verhält sich der Lohnsteuerabzug? Die ehemalige Mitarbeiterin steht zurzeit sicherlich bei einem anderen AG in einem Beschäftigungsverhältnis. Handelt es sich hierbei um Versorgungsbezüge, welche dann ermäßigt besteuert werden? Muss unser Mandant Lohnsteuer einbehalten, oder erfolgt die Besteuerung mit der Veranlagung der ehemaligen MA im Rahmen der ESt-Erklärung?
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