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Erstattung,reisekosten,mehrfach

Natürliche Person A ist Angestellter von 2 deutschen und 1 französischen Kapitalgesellschaft. Im Rahmen seiner Tätigkeiten fallen Reisekosten an. Diese werden ihm von den Gesellschaften erstattet. Fragen: 1.) Ist es zulässig, dass A für eine Reise, die er für mehrere Gesellschaften unternimmt, von jeder Gesellschaft alle Reisekosten erstattet bekommt? 2.) Kann die Gewährung von Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Fahrtkosten durch 2 Gesellschaften gleichzeitig erfolgen? 3.) Wie ist die Lohnversteuerung der Reisekostenerstattungen vorzunehmen, wenn diese a) von den beiden deutschen Gesellschaften b) von einer deutschen und der französischen Gesellschaft erstattet werden? 4.) Unter welchen Voraussetzungen hat ggf. eine Korrektur im Rahmen der Einkommensteuer-Erklärung zu erfolgen? Was sind die Konsequenzen, wenn eine Korrektur nicht erfolgt? 5.) Gibt es weitere steuerliche Regelungen zu beachten?
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