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Berufsschulfahrten,Arbeitsrecht/LSt

Der nachfolgende Sachverhalt betrifft eine Bäckerei-GmbH. Der Lehrling hat einen Parkunfall mit dem privaten Fahrzeug des Gesellschafters und gleichzeitig Arbeitnehmers der GmbH verursacht. Dabei wurden sowohl das Privatfahrzeug als auch ein fremdes Auto beschädigt. Das private Fahrzeug durfte der Lehrling für Fahrten zur Berufsschule nutzen. Der Gesellschafter bzw. Arbeitnehmer der GmbH hat sich ohne Versicherung mit den Geschädigten des fremden Fahrzeugs geeinigt. Es liegt eine Reparaturkostenkalkulation vor und die GmbH hat die Zahlung an die geschädigte Person vorgenommen. Mit dem Lehrling soll eigentlich eine Schadensregulierung besprochen werden. Aufgrund von Krankheit und Differenzen zwischen dem Arbeitgeber (der GmbH) und dem Arbeitnehmer (dem Lehrling) ist eine Einigung und Regulierung fragwürdig und ggf. uneinbringlich. Handelt es sich um eine betrieblich veranlasste Fahrt, wenn es auf dem Weg zur Berufsschule passiert ist? Ist die Zahlung der GmbH an die geschädigte Person als Betriebsausgabe abzugsfähig oder handelt es sich um nicht abziehbare Betriebsausgaben? Wie ist der Sachverhalt lohnsteuerrechtlich zu beurteilen? Muss der Gesellschafter bzw. Arbeitnehmer der GmbH die Zahlung an die geschädigte Person der Lohnsteuer unterwerfen?
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