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Sachbezugsfreigrenze,Verhältnis zu anderen steuerfreien Sachleistungen,Verhältnis zu Essensmarken

Ein Mandant gewährt den Mitarbeitern bereits zweckgebundene Gutscheine im Rahmen der Sachbezugsgrenze in Höhe von EUR 50.-/Monat. Frage: Der Mandant möchte den Mitarbeitern nun auch Essenmarken und ein Smartphone auch zur privaten Nutzung zur Verfügung stellen. Sind diese Zuwendungen neben den Gutscheinen steuerfrei möglich bzw. welche Grenzen müssen eingehalten werden?
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