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Gesundheitsleistungen,Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 34 EStG,Massagen/Fitnessstudio

Mein Mandant möchte etwas für die Gesundheit seiner Arbeitnehmer tun. Er möchte steuerfreie und sozialversicherungsfreie Leistungen im Rahmen des Gesundheitsmanagement seinen Mitarbeitern zusätzlich zum bisherigen Gehalt anbieten. Welche Möglichkeiten sind hier unproblematisch bzgl. der Sozialversicherungsprüfung und Lohnsteuerprüfung möglich? Ist es notwendig, dass das Angebot in der Firma stattfindet z. B. Firmen-Sport/Achtsamkeitstraining oder Massage im Firmengebäude, oder kann auch jeder Arbeitnehmer bei seinem Masseur Termine vereinbaren bzw. sich in einem Sportstudio anmelden, und die Firma bezahlt diese Leistungen steuer- und sozialversicherungsfrei für den Arbeitnehmer?
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