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Abfindungen auf Pensionsansprüche und Tarifermäßigung (Fünftel-Regelung),§ 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG,Entschädigungen i.S.d. § 24 Nr. 1 EStG

Ein Mandant, der ehemals beherrschender Gesellschafter war, hat seit einigen Jahren seine GmbH verkauft und ist nicht mehr beteiligt. Er hat eine Pensionszusage inne, die mit verkauft worden ist. In der Zusage ist folgendes zum Kapitalwahlrecht geregelt: "Das Unternehmen behält sich vor, bei Eintritt des Versorgungsfalles wegen Erreichens der Altersgrenze eine einmalige Kapitalabfindung in Höhe des Barwertes zu gewähren." Damit müsste die Anwendung der Fünftelregelung möglich sein? Wenn der ehemalige Gesellschafter nunmehr freiwillig krankenversichert ist, unterliegt die Kapitalabfindung der Krankenversicherung, richtig?
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