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Lohnsteuer,Gehaltsverzicht,Formerfordernis

Bei einer GmbH findet derzeit eine Lohnsteuerprüfung statt. Im Prüfungszeitraum wurde das Gehalt des Geschäftsführers von 5.000 € im Monat auf 1.000 € im Monat reduziert. Hierzu gab es im Vorhinein (also ausdrücklich nicht rückwirkend) einen Beschluss der Gesellschafterversammlung, der dem Prüfer vorgelegt wurde. Einen Nachtrag zum Dienstvertrag gab es nicht. Der Prüfer bemängelt nun das Fehlen des Nachtrags zum Dienstvertrag und vertritt die Auffassung, dass deshalb der Gehaltsanspruch fortbestand, fällig wäre und somit steuerpflichtigen Arbeitslohn darstelle. Fragen: 1. Ist die Rechtsauffassung des Prüfers zutreffend? 2. Der Prüfer will dies durch eine Kontrollmitteilung an den ESt-Bezirk korrigieren. Ist dies zwingend, oder kann die Lohnsteuer wenigstens durch die GmbH bezahlt werden?
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