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Zufluss von Arbeitslohn,Rückzahlung

Unser Mandant hat im Dezember einem Mitarbeiter versehentlich eine falsche Bonuszahlung ausgezahlt. Der Mitarbeiter hat somit 8.000 € zu viel erhalten. Dies ist Anfang Januar aufgefallen und korrigiert worden, mit einer Nachberechnung ins Vorjahr. Das bedeutet, der Monat wurde zurückgesetzt, die Lohnsteueranmeldung und die Lohnsteuerbescheinigung wurde somit für Dezember 2022 um die 8.000 € reduziert und am 17. Januar 2023 an das Finanzamt übermittelt. Kann das Zuflussprinzip nicht in den ersten drei Wochen des Monats Januar zu Gunsten des Entstehungsprinzips aufgehoben werden?
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