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öffentliche Verkehrsmittel/Taxi,§ 3 Nr. 15 EStG?

Der Arbeitgeber R betreibt ein Restaurant, welches abgelegen im Wald liegt. Tagsüber ist eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln möglich, abends nachdem das Restaurant geschlossen hat verkehren jedoch keine öffentlichen Verkehrsmittel mehr zur nächsten S-Bahn Station. Ist es ohne steuerliche Nachteile möglich den Küchenmitarbeitern, welche keinen Führerschein besitzen, die Taxikosten zur S-Bahn Station zu erstatten? Eine andere Rückfahrt nach Hause wäre aufgrund des fehlenden Führerscheins nicht möglich.
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