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Abfindung,Lohnsteuerabzug,Fünftelungsregelung

Folgender Sachverhalt: Arbeitnehmer (sozialversicherungspflichtig; bisher ein Angestelltenverhältnis) scheidet über einen Aufhebungsvertrag aus der Firma aus. Als Teil der Vereinbarung erhält er eine Abfindung über 3.750 € (= lohnsteuerpflichtig und sozialversicherungsfrei?). Zusätzlich darf der Arbeitnehmer den bisher genutzten Firmenwagen (Versteuerung über die 1-%-Regelung) noch für weitere drei Monate nach dem Ausscheiden weiter nutzen, was so vertraglich geregelt ist. Frage: Wie ist Kfz-Nutzung nach dem Ausscheiden bei der Steuer- und Sozialversicherung zu behandeln?
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