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Vwrzicht,Pensionsanspruch,Geschäftsführwr

GmbH i.L. mit nur einem Gesellschafter-GF. Betriebliche Altersvorsorge für den GF (entspricht dem Versorg.berechtigten lt. Vertrag) wird auf Wunsch ausbezahlt. Die Summe wurde auf ein Konto der GmbH ausbezahlt. Versicherung teilt mit, dass die Summe Einkünfte gem. § 19 EStG darstellen und entsprechend vom G`terGF als solche versteuert werden müssen. Der Arbeitgeber (GmbH) muss den Lohnsteuerabzug vornehmen. Nun möchte der GF aber auf diesen Bezug verzichten, da es der GmbH finanziell nicht gut geht und im Rahmen der Liquidation auch noch Bankverbindlichkeiten zu bedienen sind. Dazu würde er gerne diese Auszahlung verwenden. Ist ein solcher Verzicht (wenn er schriftlich vor der Auszahlung vereinbart würde) zulässig ? Wenn ja, dürfte nur auf den Nettoauszahlungsbetrag (nach Lohnsteuer etc.) verzichtet werden ? Denn die Lohnsteuer zu den Einkünften aus § 19 EStG müsste ja wohl abgeführt werden?
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