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Sozialversicherungsplficht,Holding,Ausland

Österreicher A ist zu 50% an einer deutschen GmbH beteiligt. Er ist neben seinem Mitgesellschafter B als Geschäftsführer bestellt. Frage: Unterliegt das Geschäftsführergehalt des A der Sozialversicherungspflicht in Deutschland? Abwandlung 1: A und B beschließen eine Einstimmigkeitsabrede. Ändert dies die Sozialversicherungspflicht? Abwandlung 2: A hält die Anteile an der deutschen GmbH nicht direkt, sondern über seine österreichische Holding H-GmbH. Wie ist der Fall nun zu beurteilen?
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