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SozV,Freiwilliges Praktikum

Mein Mandant Bauhauptgewerbe (Baulohn) hat zum 1.9.2023 einen Azubi eingestellt. Ab dem 14.8.2023 bis zum 31.8.2023 macht dieser Azubi ein freiwilliges Praktikum bei meinem Mandant. Ist es richtig, dass bei diesem freiwilligen Praktikum die vollen Sozialversicherungsbeiträge anfallen wenn der Praktikant über Euro 520,00 verdient, oder gibt es in einem Sozialversicherungszweig die Möglichkeit der Befreiung?
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