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Sachbezugsfreigrenze,Zuzahlung des Arbeitgebers,Bewertung

Ein Arbeitgeber möchte für seine Mitarbeiterin die Kosten für ein sogenanntes EMS-Training im Wert von ca. 120 € übernehmen. Wäre es möglich, dass der Arbeitgeber 50 € der Kosten als Sachbezug (steuer- und sozialversicherungsfrei) übernimmt und die Mitarbeiterin den Rest der Kosten selber zahlt? Oder würde der Sachbezug hier aufgrund des Arbeitnehmerzuschusses trotzdem als überschritten gelten, und die Kosten wären als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu beurteilen?
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