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LSt-Prüfung,Nachforderung,Prüfung Sozialversicherungspflicht

Wenn vom Finanzamt durch die LSt-Prüfung nachträglich einige Lohnzuwendungen (die bisher fehlerhaft st.- + sozialversicherungsfrei behandelt wurden) pauschal besteuert werden, bleibt dann auch die Sozialversicherungsfreiheit erhalten oder werden, weil erst ein bis zwei Jahre später die Pauschalierung erfolgt, doch Sozialversicherungsbeiträge erhoben? Wenn ja, welche zeitliche Grenze gilt?
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