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Rabatte,Leasing

Der Mitarbeiter Rabatt ist ja nicht direkt auf Leasing anwendbar, denn eine Bewertung nach der Sonderregelung des § 8 Abs. 3 EStG setzt voraus, dass ein Arbeitnehmer aufgrund seines Dienstverhältnisses Waren oder Dienstleistungen erhält, die vom Arbeitgeber hergestellt, vertrieben oder erbracht werden. Der Autohändler verkauft zwar Fahrzeuge und Zubehör, bietet aber das Leasing normalerweise nicht am Markt an. Damit ist der Sachbezug nach § 8 Abs. 2 EStG mit dem, um übliche Preisnachlässe geminderten, Endpreis am Abgabeort anzusetzen. Der angedachte Ausweg sähe so aus, dass der Autohändler die Fahrzeuge least und dann weiterverleast (sogenanntes Unterleasing). Um an den Freibetrag zu kommen, müsste der Autihändler das allerdings auch am Markt, d.h. für alle potentiellen Kunden anbieten. Bsp: Autohändler least für 200,- und verleast an Mitarbeiter für 120 € = 80 € Rabatt pM = 960 pA - folglich nicht zu versteuern wegen Freibetrag. Muss das Finanzamt das anerkennen ?
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